Handlungsbedarf bei der Staatsanwaltschaft in Berlin?

Im April 2015 ist mir von einem Leser Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Verfügung gestellt worden.

Der Leser hatte 2014 gegen Rechtsanwalt Gereon Sandhage und seine Frau Katrin Sandhage Strafanzeige erstattet, weil das Ehepaar Sandhage in mehr als 100 Fällen OHNE Mandat in seinem Namen abgemahnt haben soll.

Das Verfahren gegen Frau Katrin Sandhage wurde zunächst eingestellt. Nachdem jedoch Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wurde und Zeugen benannt worden sind, ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

Es erfolgte auch eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt Berlin mit der Folge das Büroräume durchsucht worden sind. Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin wurde an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Die Generalstaatsanwaltschaft führt berufsrechtliche Ermittlungen gegen Rechtsanwälte.

(Dieser Passus des Schreibens von Staatsanwältin Dr. Oelert hat es in sich)

Die vorläufige Einstellung ist im Übrigen auf Grund eines Einspruchs rückgängig gemacht worden. Das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens ist 285 Js 643/15 bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Ich berichtete ja bereits in meinem Artikel vom 05.03.2015, dass Herr Sandhage ohne Mandat abmahnen soll. Mein Artikel bezieht sich auf eine Abmahnung die zeitlich diesem Vorfall nachgelagert, also aktueller sein soll.

Herr Sandhage scheint mit seinen vermeintlichen Machenschaften nicht aufzuhören.

Ich frage mich nun, ob wohl genug Masse vorhanden ist zu erwartende Schadenersatzforderungen zu befriedigen? – Oder gehen hier Kläger in Zukunft leer aus? Laut Angaben des Lesers kolportieren diverse Richter, dass Herr Sandhage in mehr als 500 Fällen ohne Mandat abgemahnt haben soll!

Meiner Meinung nach hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht möglicherweise geschädigte Online-Händler vor den vermeintlichen Betrügereien des Herrn Sandhage zu schützen. Zumal, weil auf Grund der großen Anzahl der zu erwartenden Schadenersatzforderungen es kaum wahrscheinlich ist, dass der Schaden durch Herrn Sandhage jemals reguliert werden kann.

Geht es hier nicht um Opferschutz?

Ist die Untersuchungshaft hier nicht das richtige Mittel, Wiederholungsgefahr auszuschließen und zukünftige mögliche Opfer zu schützen? Was mag wohl auf den Rechtsanwalt zukommen, wenn die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige von 150 Abmahnungen ohne Mandat schreibt: “..die Strafe, die er hier zu erwarten hätte …[würde]….nicht beträchtlich ins Gewicht fallen”

Meiner Meinung nach mahnt Herr Sandhage weiterhin ohne Mandat ab und schädigt kleine und mittlere Online Händler. Für diese können die Abmahnungen und die vermeintlichen Schadenersatz Klagen Existenz vernichtend sein. Und gerade dann, wenn später “nix mehr zu holen ist”.

In meinen Augen müssen die Händler hiervor geschützt werden und eine Wiederholungsgefahr muss nachhaltig ausgeschlossen werden. Liebe Staatsanwältin Frau Dr. Oelert, es ist an Ihnen geeignete Maßnahme zu ergreifen!

Warum nicht Untersuchungshaft ?

(Einen Hinweis auf diesen Artikel habe ich Frau Staatsanwältin Dr. Oelert, per Mail zukommen lassen)

UPDATE

Leider läuft Herr Sandhage immer noch frei rum und mahnt fleißig weiter ab.