Abmahngefahr: Fehlende Links in eBay-WAP-Angeboten
Alle bei eBay.de eingestellten Angebote sind auch unter wap.eBay.de sichtbar, dort ist allerdings die Darstellung für mobile Endgeräte wie beispielsweise Handys optimiert.
Als gewerblicher Verkäufer sollten Sie kontrollieren, ob auch Ihr Angebot unter wap.eBay.de den gesetzlichen Anforderungen genügt. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir ein Tool entwickelt:
eBay-Angebote über wap anzeigen
Dort geben Sie die eBay-Artikelnummer an und bekommen das Angebot nun so angezeigt, wie es unter wap.eBay.de zu sehen ist. Bei gewerblichen Verkäufern ist wichtig, dass in den WAP-Angeboten unter den Verkäuferangaben die drei Links zum Impressum, zu den AGB und zur Widerrufsbelehrung angezeigt werden wie das beispielsweise im eBay-Artikel Nummer 290329871807 der Fall ist:

Die Links werden angezeigt, wenn Sie als Verkäufer die bei eBay für die Pflichtangaben vorgesehenen Felder gefüllt haben.
Impressum
Gewerbliche Anbieter müssen eine Anbieterkennzeichnung haben, das ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eigentlich gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu haben. Sie müssen aber in Ihren Angeboten einige Angaben machen, die Sie letztlich sinnvoll nur in AGB machen können. Unter anderem brauchen Sie als gewerblicher Anbieter folgende Informationen beziehungsweise Regelungen:
Das ist noch nicht alles, weitere Infos zur faktischen Notwendigkeit von AGB finden Sie hier.
Widerrufsbelehrung
Die Verpflichtung, den Verbraucher vor Vertragsschluss auf ein bestehendes Widerrufsrecht hinzuweisen, ergibt sich aus § 312c BGB.
Fazit
Wenn Sie gewerblich über eBay verkaufen, sollten Sie mit Hilfe unseres kostenlosen Tools ihre Angebote unter wap checken. Wenn dabei unter den Verkäuferangaben nicht alle drei Links (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung) erscheinen, sollten Sie ihre Angebote überarbeiten und die dafür vorgesehenen Felder bei eBay füllen.
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