Tipp: Rechtsschutz der IT-Recht Kanzlei
 

Tipp: Rechtsschutz der IT-Recht Kanzlei

Seit der betrügerischen Abmahnwelle des Vereins "Ehrlich währt am längsten" im Jahr 2006 arbeite ich eng und vertrauensvoll mit der Münchener IT-Recht Kanzlei zusammen.

Mein heutiger Tipp bezieht sich auf den Rechtsschutz der IT-Recht Kanzlei mit Geld-zurück-Garantie. Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern nämlich ein interessantes Schutzkonzept an: Die Kombination aus Schutzpaketen und optionalem Update-Service mit persönlicher Betreuung + Geld zurück Garantie zum Festpreis.

Der Update-Service, der jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar ist, bietet dem Mandanten außerdem ein eigenes Prüfzeichen für den Webshop und - besonders wichtig - selbstverständlich (für eine Kanzlei) eine volle Haftungsübernahme durch die IT-Recht Kanzlei.

Das flexible Angebot soll dafür sorgen, dass jeder Händler ein für seine juristischen Bedürfnisse passendes Konzept findet: Egal ob einmalige Basisberatung oder dauerhafte Rundum-Betreuung, für jeden ist das Richtige dabei. Und das zum fairen Festpreis.

Im Rahmen des Update-Services wird der Händler regelmäßig über einschlägige Rechtsänderungen informiert, und sein Webshop wird mindestens zweimal jährlich fundiert auf juristische Mängel überprüft. Der Betreiber erhält ein ausführliches Protokoll und gegebenenfalls detaillierte Anweisungen zur Mängelbehebung - und sollte eine Überprüfung ausfallen, greift die Geld-zurück-Garantie ein. Zusätzlich beinhaltet dieser Service eine Haftungsgarantie: Falls der Mandant trotz Betreuung in juristische Schwierigkeiten gerät, übernimmt die Kanzlei die Verteidigung und im äußersten Fall auch sämtliche Kosten. Darüber hinaus wird jedem Update-Service-Mandanten ein Anwalt zur Seite gestellt, der jederzeit als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung steht. Neben dieser individuellen Betreuung zeigt die Kanzlei aber auch alle anderen Vorteile, die nur Rechtsanwälte bieten können: Im Fall der Fälle können Rechtsanwälte auch in die Offensive gehen, etwa wenn der Mandant zu Unrecht abgemahnt wird oder wenn er selbst aktiv gegen Rechtsverletzungen vorgehen möchte. Hinzu kommen weitere Vorteile, die Update-Service-Mandanten kostenlos zur Verfügung stehen: Mandantenportal mit kostenlosen und maßgeschneiderten Rechtstexten, kostenloser Inkasso-Service und vieles mehr.

Übrigens: Seit Neuestem versorgt die IT-Recht Kanzlei ihre Mandanten auch beim grenzüberschreitenden Versandhandel mit dem entsprechenden Know-how, insbesondere für die Schweiz, Österreich, Frankreich und das Vereinigten Königreich.

Die Vorteile im Überblick, der Umfang ist abhängig vom gewählten Schutzpaket:

  • Persönliche Betreuung
  • Anwaltlicher Rechtsschutz
  • Haftungsgarantie
  • Regelmäßige Updates mit Handlungsanleitungen
  • Regelmäßige Überprüfung mit Geld-zurück-Garantie
  • Eigenes Prüfzeichen zur Veröffentlichung auf der Website
  • Mandantenportal mit individuellen Rechtstexten
  • Integriertes Inkassosystem
  • Betreuung von grenzüberschreitendem Versandhandel

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Abmahnschutz © fotomek - Fotolia.com



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Axel Gronen aXel Gronen
11.09.2012
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