Viele Nutzer der eBay-Sonderaktion am vergangenen Wochenende waren überrascht, dass sie nun doch Einstell-Gebühren zahlen mussten.
Es ist erstaunlich, wie viel Energie und Phantasie eBay dabei entwickelt, die Kunden mit neuen Bedingungen und Einschränkungen zu überraschen und über den Tisch zu ziehen. Bei der eBay-Sonderaktion am vergangenen Wochenende führte eBay erstmals eine neue Regel ein: Die Sonderaktion galt nur für Auktionen mit einer Laufzeit von 1, 3, 5 oder 7 Tagen. Wer Auktionen mit 10 Tagen (wieder-)einstellte, musste Gebühren zahlen.
Mir hat rund ein Dutzend Leser geschrieben und sich über diese als hinterhältig empfundene neue Bedingung beschwert. Juristisch sehe ich allerdings für die Geprellten keine Handhabe: Zwar sind überraschende Klauseln ungesetzlich, aber es wird wohl kaum jemand deshalb gegen eBay klagen können.