Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Amazon ab

Die Hamburger Verbraucherzentrale hat Amazon wegen fehlender Angaben von Zusatzstoffen im Onlineangebot von Lebensmitteln abgemahnt. "Die Abmahnung bezieht sich auf zwölf exemplarisch aus dem Sortiment ausgewählte Produkte", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bis zum 21. September habe Amazon nun Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kennzeichnung nachzubessern. Sonst droht eine Klage der Verbraucherzentrale.

Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker in Lebensmitteln müssen im Versandhandel besonders gekennzeichnet werden. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung reguliert, dass Käufer vor der Bestellung und somit dem Abschluss des Vertrages in den Angeboten auf verwendete Zusatzstoffe hingewiesen werden müssen. Das erfordert Formulierungen wie: "mit Farbstoff" oder "enthält Konservierungsstoffe".

Amazon bietet seit Juli Lebensmittel an.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 08.09.2010.
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