Neues zum Buchpreisbindungsurteil

eBay hat erste Konsequenzen aus dem gestrigen OLG-Urteil zur Buchpreisbindung gezogen und veröffentlicht neuerdings einen Warnhinweis beim Bücherverkauf:

Warnhinweis Buchpreisbindung

Der Gewinner des Buchpreisbindungsprozesses hält sich übrigens in seinen Angeboten bei eBay weder an gesetzliche Vorgaben (es fehlt vor allem die Anbieterkennzeichnung), noch an diverse eBay-Regeln. Zum einen verstoßen einige der Angebote gegen eBays prüde Vorstellungen von Sexualmoral. Zum anderen verstößt er in seinen Angeboten jeweils mindestens zwei Mal gegen das Linkverbot:

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Artikelbeschreibung

Zusätzlich enthalten die Artikelbilder jeweils die URL seines Internetangebots. Es wird aber sicher nicht lange dauern, bis ihn ein Mitbewerber abmahnen lässt...

Axel Gronen
16.06.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 16.06.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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