Änderungen bei Bewertungslöschungen

Derzeit gibt es bei eBay im Wesentlichen nur drei Wege, wie eine Bewertungslöschung erreicht werden kann:

a) Gute Kontakte zu einem eBay-Mitarbeiter, der solche Löschungen vornimmt. Über so gute Kontakte verfügt aber nur eine Handvoll Leute (z.B. quelle_ag und guenstigequalitat).

b) Man muss einen Gerichtsbeschluss vorweisen. Auch das ist wohl eher eine Ausnahme, denn nur wenige klagen gegen eine erhaltene (ungerechtfertigte) Bewertung.

c) Beide Transaktionspartner sind sich über die Rücknahme der Bewertung(en) einig.

Der dritte Weg kommt recht häufig vor, ist aber ziemlich aufwändig: Dazu müssen sich zunächst beide Handelspartner über ein Webformular an eBays Kundenservice wenden. Von dort erhalten die Handelspartner dann jeweils einen Referenzcode. Einer der beiden muss nun ein schriftliches Formular ausfüllen (und dort den Referenzcode angeben), unterschreiben und per Brief an den anderen Handelspartner schicken. Der muss dann die fehlenden Angaben ergänzen, seinen Referenzcode einsetzen und das Formular unterschrieben an eBay schicken.

Bei diesem komplizierten Verfahren plant eBay nun eine Vereinfachung: Das Ganze soll künftig auch online und ohne den Austausch von Schriftstücken möglich sein. Natürlich hat eBay dabei nicht die Vereinfachung für die Kunden zum Ziel, sondern will damit selber weniger Arbeit haben...

Es gibt auch noch einige andere theoretische Löschungsgründe:

  • Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn offensichtlich beleidigendem Inhalt
  • Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
  • Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
  • Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie hinterlassen wurden
  • Negative Bewertungen, die im Zusammenhang mit Störungen oder dem Missbrauch des eBay-Marktplatzes abgegeben wurden
  • Negative Bewertungen, die zum Ausschluss eines Mitglieds wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 3 und 4 der eBay-AGB geführt haben
  • Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von Handelspartnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) schuldhaft nicht nachgekommen sind

Gerade die im letzten Punkt aufgeführten Rachebewertungen kommen relativ häufig vor, eBay löscht solche Rachebwertungen aber fast nie.

ag20040121

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 21.01.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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