Provisionsschutz gut - Verbraucherschutz schlecht!

"Provisionsschutz gut - Verbraucherschutz schlecht!" - unter dieser Überschrift prangert der aus dem Sicherheitsforum bekannte Träger des Community-Awards bubu.m an, dass sich eBay um den Verbraucherschutz auf der Plattform nicht genügend kümmere. Hier der Text:

Wer als Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung auf eigene Websites verweist oder auch nur eine AGB verlinkt, kann mit einer schnellen Reaktion von "kontrolle@ebay" rechnen. Es wird verwarnt und gelöscht. Am 15. Oktober trat diese Verschärfung der alten Vorschriften in Kraft und wird von den Mitarbeitern des Kontrollteams auch fleißig umgesetzt. Aus Sicht von eBay kann man diese Maßnahme nachvollziehen, denn ein erheblicher Teil des Umsatzes ging durch Deals außerhalb der Plattform verloren.

Bei den gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz kontrolliert eBay so gut wie nicht. Wer als gewerblicher Verkäufer seine Informationspflichten nicht erfüllt oder das widerrufsrecht ausschließt hat fast nichts zu befürchten. Da macht es gar nichts, wenn hier sogar gegen die eBay-AGB (§ 8 Abs.4) oder die Handelsgrundsätze verstoßen wird. Nicht einmal die "vorbildlichen und besonders auf die Einhaltung der AGB verplichteten" Powerseller haben etwas zu befürchten, wenn sie Namen und Adresse nicht in die Artikelbeschreibung setzen. Soweit sich ein Nutzer darüber bei eBay beschwert, wird von eBay in der Regel darauf verwiesen, daß der Anbieter selbst für die Einhaltung seiner Pflichten verantwortlich ist.

Mit den Informationspflichten und dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber zwei wichtige Regelungen zu Schutz der Verbraucher im Fernabsatzhandel geschaffen. Viele gewebliche Anbieter erfüllen bei eBay auch im Wesentlichen diese Verpflichtungen. Eine noch größere Anzahl tut dies aber nicht - weder vor dem Vertragsschluß noch danach. Geschützt von eBay können sie darauf bauen, daß 90 % der Verbraucher von der Rechtslage nur unzureichend wissen. Auf Kosten der Verbraucher und ihrer gesetzestreuen Konkurrenz verschaffen sie sich so einen unzulässigen Vorteil.

Wer seine Informationspflichten nicht erfüllt ist nicht automatisch ein schlechter Händler oder ein Betrüger. Allerdings nutzen sehr viele problematische Anbieter auch die Möglichkeit zum weitgehend anonymen Verkauf bei eBay. Darunter neben den klassischen Vorkassenbetrügern auch Hehler und leider viele Händler ohne Gewerbe mit großen Mengen zweifelhafter Ware. Als Käufer lassen sich da Gewährleistung und Reklamationen später kaum durchsetzen.

Verbraucherschutz wird bei eBay klein geschrieben und dabei sind Sicherheit und Verbraucherschutz nicht zu trennen. Unseriöse Anbieter werden eine Verkaufsplattform meiden, wo sie mit der Einstellung eines Angebots bereits ihre Identität offenlegen müssen. Wenn eBay nicht konsequenter handelt, dürfte auch hier das Image von eBay weiter Schaden nehmen.

Ich kann mich dem nur anschließen: Leider gibt es auf eBay immer mehr Händler, die sich kein bisschen um Steuerpflichten und gesetzliche Verbraucherrechte scheren. Zumindest bei den Powersellern sollte eBay einmal nicht nur nach den Provisionen schielen, sondern auf die Einhaltung gewisser Mindeststandards achten: Die sind nämlich nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch in den eBay-eigenen AGB verankert. eBay ist sonst sehr konsequent in der Verfolgung von eBay-AGB-Verstößen - hier wäre es wirklich einmal angebracht.

ag20031022

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© 2003 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 22.10.03.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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