Elfenbein bei eBay ersteigert

Frau verstößt gegen Bundesnaturschutzgesetz

Moosburg/Wang (sj) - Das Internet bietet ungeahnte Möglichkeiten. Leider auch die Möglichkeit, sich strafbar zu machen. Um diese Erfahrung ist jetzt Kunigunde T. aus Wang (Name geändert) reicher. Wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz musste sie sich vor dem Moosburger Amtsgericht verantworten. Sie hatte bei eBay Elfenbeinschnitzereien ersteigert. Der Handel mit bedrohten Tieren, respektive deren Produkte ist jedoch verboten.

Besonders bitter für die 59-jährige Elfenbein-Liebhaberin: Der Verkäufer hatte angegeben, dass sich die Figuren schon seit Ewigkeiten im Familienbesitz befinden und daher nicht unter das Handelsverbot fallen.

Tatsächlich gibt es auch eine Ausnahme für Antiquitäten. Aber schon nach der ersten Begutachtung war klar: Diese Schnitzereien fallen nicht darunter. Im Gegenteil, gemäß Augenschein handelte es sich um frisches Elfenbein. Richter Rudolf Meier erklärte der Angeklagten, dass es nicht ausreicht, sich auf den Verkäufer zu verlassen: "Der will Geld verdienen und erzählt viel." So erklärte sich Kunigunde T. mit der formlosen Einziehung der Schnitzereien für einverstanden. Gegen eine Geldbuße von 450 Euro wurde das Verfahren dann eingestellt.

Quelle: Merkur Online

© 2003 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 12.10.03.
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