Premiere mahnt eBay-Anbieter ab

Nachdem Premiere vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung gegen Händler von Blanko-Smartcards erwirkt hatte, mahnt der Pay-TV-Sender nunmehr offensichtlich auch Privatpersonen ab. Die Betroffenen hatten bei eBay Digitalreceiver des Typs dbox2 angeboten, auf denen als Betriebssystem Linux installiert ist. Seit einigen Tagen häufen sich Berichte von Usern, die unerwartete Post von einer Münchner Anwaltskanzlei erhielten.

In dem Schreiben der Anwälte heißt es, der angebotene Artikel verletze Urheber-, Marken- oder andere Rechte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Begründet wird dies damit, dass die Anbieter sich einen sittenwidrigen Wettbewerbsvorsprung verschaffen würden, sofern sie behaupten, bei der angebotenen dbox ließe sich der Jugendschutz abschalten. Dem Schreiben liegt eine Unterlassungserklärung bei, die bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro vorsieht. Ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 10.000 Euro machen die Anwälte Kosten in Höhe von circa 500 Euro geltend.

Auch Anbieter von Chipkarten-Programmen erhielten nach eigenen Angaben ähnliche Schreiben derselben Anwaltskanzlei. Hierbei scheint Premiere offenbar nicht zu kontrollieren, ob die angebotenen Geräte zum illegalen Freischalten von Premiere-Karten genutzt werden können. So wurden auch Geräte beanstandet, die Sparkassen ihren Homebanking-Kunden zur Verfügung stellen. Anscheinend genügt es, dass sie unter der Rubrik Pay-TV angeboten wurden.

Quelle:
Heise News-Ticker
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Digital-TV

© 2003 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 08.10.03.
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