OLG Hamm: Widerruf auch bei geöffneter CD

Das OLG Hamm hat entschieden, dass man im Fernabsatz auch dann noch den Kauf einer CD widerrufen könne, wenn man die Cellophanhülle geöffnet bzw. zerrissen hat.

Bisher wurde eine Cellophanhülle allgemein als ein Siegel im Sinne des Paragraphen 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB gesehen. Daraus folgt, dass ein Öffnen dieser Cellophanhülle das Widerrufsrecht ausschließt. Das ist sinnvoll und wahrscheinlich auch vom Gesetzgeber so gewollt: Man soll eben keine Musik oder Software z.B. bei Amazon kaufen können, sie kopieren und dann zurückschicken.

Das Gesetz lautet hier:

"Das Widerrufsrecht besteht ... nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind."

Das OLG Hamm sieht das überraschenderweise anders: der Verbraucher verstehe die Cellophanhülle nicht als Siegel, sondern nur als Schutz vor Staub und Kratzern und könne daher nicht auf die Idee kommen, dass er beim Öffnen der Cellophanhülle sein Widerrufsrecht verlieren könnte. Und das auch dann nicht, wenn der Verkäufer das ausdrücklich in seiner Widerrufsbelehrung beschreibt.

Ich halte das Ganze für ein Fehlurteil und schließe mich in dieser Hinsicht Rechtsanwalt Dr. Föhlisch an, der in seinem Artikel dazu erfreulich klare Worte gefunden hat.

Allerdings halte ich die praktische Bedeutung dieses Fehlurteils für gering.

Sofort handeln müssen eigentlich nur Onlinehändler, die in ihrer Widerrufsbelehrung Erläuterungen wie die in Klammern folgende haben:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von ... Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde)."

Das ist nach Ansicht des OLG Hamm wettbewerbswidrig. Ein Abmahner würde dank des "fliegenden Gerichtsstands" natürlich zu diesen wohl etwas weltfremden Richern gehen und da "Recht" bekommen.

Theoretisch hat auch jeder Online-Verkäufer von Musik- oder Software-CD ein Problem: Wenn auf der Cellophan-Hülle kein ausdrücklicher Hinweis steht wie "Öffnen verpflichtet zum Kauf" oder "Beim Öffnen erlischt Ihr Widerrufsrecht", könnte der Käufer sie öffnen, kopieren und dann zurückschicken.

Betroffene Verkäufer haben zwei Möglichkeiten: Entweder sie nutzen zusätzlich zur Cellophanhülle entsprechende Hinweis-Aufkleber. Oder sie gehen das Risiko ein und verlassen sich darauf, dass nur ganz wenige Käufer das Fehlurteil des OLG Hamm kennen und auch noch bereit sind, ihr vermeintliches Widerrufsrecht trotz geöffneter Cellophanhülle einzuklagen.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 04.04.2010.
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