"Deutscher Informationsring für den Online Handel"

Update 16.09.2010: Inzwischen gibt es ein Urteil gegen Christian von Oheimb.

Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft, von dem sich offenbar auch Christian von Oheimb mit seinem "Deutscher Informationsring für den Online Handel" eine Scheibe abschneiden will.

Christian von Oheimb hat im Namen eines angeblichen "Deutscher Informationsring für den Online Handel" diversen eBay-Händlern eine "Warnung vor einem abmahnfähigen Verstoß" gefaxt. Das ist eine nette Idee, sowas habe ich auch mal gemacht: Damals hatte ich diverse Händler auf die Abmahnfalle "Fehlende Links in Angeboten unter wap.ebay.de" hingewiesen und die kostenlose Lösung des Problems gleich mitgeliefert.

Christian von Oheimb allerdings will mit seinen "Warnungen" Geld verdienen. Er gibt nämlich nicht konkret an, was für ein Problem denn angeblich besteht, sondern schreibt:

Bei Bedarf informieren wir Sie gerne ausführlich und detailliert über den Verstoß, den wir in Ihrem Angebot erkannt haben. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bericht, der die Rechtsverletzung in Wort und Bild dokumentiert. So haben Sie die Möglichkeit, diese noch vor dem Erhalt einer kostenintensiven Abmahnung zu beheben. Für unsere Dienstleistung berechnen wir einmalig 69 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt., die Sie auf Rechnung und erst nach Erhalt unserer Unterlagen zahlen müssen.

Praktischerweise ist ein "Bestellfax" gleich beigefügt. Zweifelhaft scheint mir der folgende Satz in diesem Bestellfax: "Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar". Das stimmt in meinen Augen nicht, hier halte ich die Grenze zur verbotenen Rechtsberatung für überschritten: Es geht ja nicht um allgemeine Tipps zum Vermeiden einer Abmahnung, sondern um angebliche konkrete Rechtsverletzungen. Christian von Oheimb ist aber kein Rechtsanwalt, sondern Möbelhändler - er darf keine Rechtsberatung machen. Und auch der angebliche "Deutscher Informationsring für den Online Handel" dürfte nur dann in einem gewissen Rahmen Rechtsberatung bieten, wenn er denn als Verband oder Verein tätig wäre. Ich habe nirgends Handels- oder Vereinsregistereinträge für einen "Deutscher Informationsring für den Online Handel" finden können.

Am 26. März habe ich Christian von Oheimb per Fax um weitere Infos zu seinem angeblichen "Deutscher Informationsring für den Online Handel" gebeten - ohne eine Antwort zu bekommen.

Mein Rat:

Zahlen Sie nichts für solche "Warnungen".

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie abmahngefährdet sind: Lassen Sie sich von einem spezialisiertem Anwalt beraten. Das kostet zwar etwas mehr, dafür haftet der Anwalt aber auch für seine Beratung.

Die meisten Abmahnungen kann man übrigens auch ohne Anwalt vermeiden, wenn man ordentliche Rechtstexte einsetzt - z.B. die von Protected Shops mit Wortfilter-Rabatt.

Der "Deutscher Informationsring für den Online Handel" erweckt den in meinen Augen irreführenden Eindruck, eine Interessenvertretung für Online-Händler zu sein. Sehen Sie sich da lieber mal den BVOH an: Das ist eine seriöse und funktionierende Interessenvertretung.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 16.09.2010.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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