Giropay verklagt Sofortüberweisung.de

Der Internetzahlungsdienst Giropay verklagt seinen Mitbewerber Sofortüberweisung.de: Giropay wirft Sofortüberweisung.de vor, die Sicherheit des Online-Bankings zu gefährden und unlauteren Wettbewerb zu betreiben.

Beide Zahlungsdienstleister arbeiten nach dem gleichen Prinzip: Der Käufer gibt beim Internetkauf PIN und TAN seines Girokontos ein und bezahlt also sofort per Überweisung. Das hat zwei Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Onlinebanking: Zum einen sind alle wichtigen Daten (Empfänger, Konto und BLZ des Empfängers, Betrag und Verwendungszweck) bereits vorausgefüllt und zum anderen bekommt der Empfänger eine Bestätigung über den Überweisungsvorgang und kann liefern, ohne auf den eigentlichen Zahlungseingang zu warten. Die Überweisung ist unterwegs und kann vom Käufer nicht mehr storniert werden.

Sofortüberweisung.de ist um ein Vielfaches erfolgreicher als Giropay, vor allem deshalb, weil man als Verkäufer relativ unkompliziert Sofortüberweisung.de einsetzen kann.

Der Erfolg von Sofortüberweisung.de ist Giropay ein Dorn im Auge und daher hofft man nun, den unliebsamen Mitbewerber per Klage stoppen zu können. In der Klage – Streitwert 300.000 Euro – wirft Giropay dem Konkurrenten unter anderem vor, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) anzustiften und damit die Sicherheit des Internet-Bankings zu gefährden.

In der Regel untersagen Banken den Kunden, die Codes an Dritte weiterzugeben. Genau diese Daten fragt Sofortüberweisung.de aber ab, um den Handel zu beschleunigen. Das macht Giropay natürlich auch, aber Giropay wird getragen von der Postbank, den Sparkassen sowie den Volks- und Raiffeisenbanken, während Sofortüberweisung.de von den Banken unabhängig ist.

Meine Einschätzung: Sofortüberweisung.de tut dem Onlinehandel gut und es wäre schade, wenn Giropay per Gerichts-Urteil zum Monopolisten gemacht würde.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 11.01.2010.
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