Auskunftsersuchen zur Verkäuferumsatz-Analyse
Der "Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen" hat ein Auskunftsersuchen an mich gestellt: Er untersucht, ob der Betrieb unseres Tools zur Verkäuferumsatz-Analyse nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
Meines Erachtens ist das Tool nicht zu beanstanden. Ich habe dementsprechend mit anwaltlicher Hilfe eine ausführliche Stellungnahme verfasst und darin hoffentlich alle Fragen hinreichend beantworet. Trotzdem könnte es passieren, dass ich das Tool auch gerichtlich verteidigen muss.
Ich frage mich, ob sich das lohnt. Die Toolseite wurde im Juli rund 84.000 mal aufgerufen und gehört damit immerhin zur Top-10 meiner Websites.
Wie sehen Sie das? Bitte mailen Sie mir!
Hier finden Sie eine Übersicht aller von uns angebotenen Tools.
Kleine Hintergrundinfo zu Gerichts- und Anwaltskosten: Mit meiner Berichterstattung und meiner Website mache ich mich natürlich vor allem bei Abmahnanwälten unbeliebt. Letzten Monat z.B. bekam ich drei Abmahnungen. Auch wenn die unberechtigt sind, muss ich natürlich darauf reagieren. Das sollte man tunlichst Profis überlassen - aber Anwälte möchten verständlicherweise für ihre Arbeit bezahlt werden. Bei meiner Planung für 2009 hatte ich 10.000 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten kalkuliert - und bin gespannt, ob das reichen wird.
|