Neues vom Rechtsstreit Yatego gegen Tradoria

Tradoria hat gestern eine Pressemitteilung zum Rechtsstreit mit Yatego veröffentlicht:

Bamberg, 29. Juli 2009: Das Shopping-Portal Tradoria hat sich erfolgreich gegen einen Mitbewerber zur Wehr gesetzt. Dieser hatte durch ungerechtfertigte Anschuldigungen eine einstweilige Verfügung gegen Tradoria erwirkt.

Yatego behauptete, Tradoria-Mitarbeiter hätten während ihrer Vertriebstätigkeit wahrheitswidrig gesagt, es bestehe eine Kooperation zwischen beiden Shopping-Portalen. Sven Steinacker, Justiziar von Tradoria, sagt zu dem Verfahren: "Der Vorwurf der Gegenseite war für uns sehr überraschend und für einen angeblichen Wettbewerbsverstoß auch eher ungewöhnlich. Wir konnten das Gericht jedoch von der Wahrheit überzeugen und die Vorwürfe der Gegenseite als unberechtigt zurückweisen."

Yatego hatte zunächst aufgrund der ungeprüften Vorwürfe eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Bamberg erwirkt. In der mündlichen Verhandlung erwiesen sich die Vorwürfe nach dem Widerspruch von Tradoria nun tatsächlich als haltlos. Besonders kritisch merkten die Richter in der Urteilsbegründung an, dass Yatego den vermeintlichen Zeugen vorformulierte eidesstattliche Erklärungen zugesandt hatte, um sie dem Gericht als Mittel zur Glaubhaftmachung anzubieten. In der Urteilsbegründung heißt es: "Es ist auf jeden Fall mehr als bedenklich, (…), dass seitens der Verfügungsklägerin [=Yatego] möglichen Zeugen eine eidesstattliche Versicherung letztlich vorgefertigt zugesandt und diese Zeugen dann die eidesstattliche Versicherung nur noch mit den korrekten Daten bestücken und dann unterschreiben mussten."

Tobias Kobier, Geschäftsführer der Tradoria GmbH, sagt dazu: "Nachdem die einstweilige Verfügung erlassen war und von Yatego weithin bekannt gemacht wurde, waren wir gezwungen, uns gegen diese haltlosen Anschuldigungen mit rechtlichen Schritten zu wehren."

Naturgemäß sieht man das bei Yatego anders, auf Anfrage wurde mir mitgeteilt:

St. Georgen, 30. Juli 2009. Entgegen einer Presseerklärung von Tradoria am 29. Juli 2009 hat das Landgericht Bamberg keine Seite - weder das Shoppingportal Yatego noch Tradoria - als Sieger des Rechtsstreits um unlauteren Wettbewerb erklärt. Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, weil keine Seite das Gericht letztendlich von ihrer Sicht der Dinge überzeugen konnte. Der Hauptsacheprozess steht jedoch noch aus.

Das Shopping-Portal Yatego steht weiter zu seiner Darstellung der Sachlage, der Rechtsstreit zwischen den beiden Portalen ist keineswegs entschieden. "Aktuell steht Aussage gegen Aussage", so Verena Eckert, verantwortliche Rechtsanwältin der IT-Recht-Kanzlei, welche mit dem Fall betraut ist. "Nach unserem Kenntnisstand haben Tradoria-Mitarbeiter behauptet, dass wir mit Tradoria zusammenarbeiten. Dies mussten wir sofort unterbinden, daher haben wir eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese werten wir als Erfolg, denn damit haben wir dem unlauteren Handeln von Tradoria ein Ende gesetzt. Unsere Kunden sollen und können von uns stets ein sauberes und glaubwürdiges Geschäftsgebaren erwarten", so Generalbevollmächtigter Michael Ollmann.

"Yatego verfügt über eine nicht unerheblich Zahl an Erklärungen von Händlern sowie auch Bestätigungen von ehemaligen Tradoria-Mitarbeitern, die berichtet haben, dass Tradoria wettbewerbswidrig gehandelt und die Unwahrheit gesagt hat" so Ollmann. "Dass auch Datenschutzverletzungen behauptet wurden, haben wir von unserem Support-Team erfahren, das zahlreiche Anrufe von irritierten Händlern erhielt. Wir waren darüber selbstverständlich mehr als überrascht. Es kann nicht angehen, dass Tradoria-Vertriebsmitarbeiter sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zugang zu unseren Kunden erschleichen. Genau dies wurde uns aber von glaubwürdigen Zeugen berichtet", unterstreicht Ollmann. "Für uns war ganz klar: Wir müssen sofort handeln, da definitiv keine Zusammenarbeit mit Tradoria besteht."

Nun wird das Verfahren auf dem regulären Klageweg weitergeführt werden. Yatego steht weiterhin zu seiner Darstellung des Vorgefallenen: "Wir würden jederzeit genau so wieder handeln. Sicher können wir nachvollziehen, dass Kleinanbieter wie Tradoria einen Vorteil daraus ziehen können, wenn sie vortäuschen, mit uns zusammenzuarbeiten. Aber verständlicherweise können wir das nicht tolerieren", so Ollmann.


Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den kostenlosen wöchentlichen Newsletter mit Top-Infos und Unterhaltung rund um eBay und den Onlinehandel. Ihre Mailadresse wird nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch sofort gelöscht.

Ihre E-Mail Adresse:

Sie möchten sich für den Newsletter
anmelden
abmelden


Vorherige Meldung Vorherige Meldung

Meldungen 1. Quartal 2005     Meldungen 4. Quartal 2004     Meldungen 3. Quartal 2004
Meldungen 2. Quartal 2004     Meldungen 1. Quartal 2004     Meldungen 2002 und 2003

© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 30.07.2009.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

Wortfilter-Logo