Tipp: Deaktivieren Sie den neuen eBay-Rückgabeprozess

Seit dem 25.06. ist der neue eBay-Rückgabeprozess aktiv. Insbesondere Händler setzen sich damit eventuell einer Abmahngefahr aus und sollten den daher deaktivieren.

eBays Idee hinter dem neuen Rückgabeprozess ist durchaus gut: Damit soll erreicht werden, dass die Rückabwicklung von eBay-Käufen für alle Beteiligten erleichtert wird. Dabei hat eBay vor allem den amerikanischen Markt im Auge: Dort ist eine problemlose Rückabwicklung von Käufen noch immer im Wesentlichen eine kundenfreundliche Kulanzleistung und keineswegs gesetzlich vorgeschrieben.

In Deutschland dagegen ist sowas gesetzlich detailliert geregelt und Kunden haben bei gewerblichen Verkäufern ein Widerrufsrecht. Außerdem ist geregelt, was für Rechte Käufer haben, wenn die Ware Mängel hat - da greift dann entweder die gesetzliche Gewährleistung und/oder eine freiwillige Garantie.

Diesen deutschen Regelungen wird eBays automatisierter Rückgabeprozess aber nicht gerecht, denn der erfüllt wohl nicht alle gesetzlichen Anforferungen.

Das Hauptproblem entsteht beim Widerruf eines Kaufs: In der Regel haben eBay-Käufer bei gewerblichen Verkäufern das Recht, innerhalb eines Monats ohne Begründung den Kaufvertrag in Textform zu widerrufen. Die Textform des Widerrufs ist dabei dem Gesetzgeber sehr wichtig: Käufer dürfen den Widerruf nicht telefonisch oder persönlich mündlich erklären, sondern müssen das schriftlich per Mail, Brief oder Fax machen. Das führt dazu, dass viele eBay-Händler abgemahnt wurden, weil sie in ihrer Widerrufsbelehrung nicht nur Mailadresse und Postanschrift angegeben hatten, sondern auch eine Telefonnummer. Das sehen viele Gerichte und Anwälte als wettbewerbswidrig an, weil der Widerruf ja telefonisch gar nicht erklärt werden dürfe und daher der Käufer in die Irre geführt werde.

Der neue eBay-Rückgabeprozess schafft nun möglicherweise ein vergleichbares Problem: Hier wird der Widerruf nicht in Textform gegenüber dem Verkäufer erklärt, sondern über ein Formular gegenüber eBay. Das ist gleich doppelt problematisch: Zum einen genügt das wohl nicht dem Textformerfordernis, zum anderen ist fraglich, ob eBay überhaupt berechtigt ist, juristische Erklärungen für Verkäufer abzugeben oder entgegenzunehmen.

Es ist zu befürchten, dass es deswegen bald Abmahnungen gibt: Wenn schon die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung abgemahnt werden kann, dann vermutlich wohl auch eBays problematischer Rückgabeprozess.

Ich rate Ihnen daher bis auf Weiteres: Deaktivieren Sie den neuen eBay-Rückgabeprozess unter "Mein eBay > Mitgliedskonto > Einstellungen > Einstellungen für die Abwicklung von Rücknahmen".

Eine etwas ausführlichere Darstellung und Diskussion des Themas finden Sie in diesem Thread bei XING.


Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den kostenlosen wöchentlichen Newsletter mit Top-Infos und Unterhaltung rund um eBay und den Onlinehandel. Ihre Mailadresse wird nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch sofort gelöscht.

Ihre E-Mail Adresse:

Sie möchten sich für den Newsletter
anmelden
abmelden


aXel Gronen
Monschau, 27.06.2009
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen Mai 2009

Vorherige Meldung Vorherige Meldung

Meldungen 1. Quartal 2005     Meldungen 4. Quartal 2004     Meldungen 3. Quartal 2004
Meldungen 2. Quartal 2004     Meldungen 1. Quartal 2004     Meldungen 2002 und 2003

© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 27.06.2009.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

Wortfilter-Logo