Radiobericht: "Probleme mit PayPal"

Im Verbrauchermagazin "Quintessenz" berichtete WDR 2 vorgestern über PayPal, den Beitrag und Hintergrundinfos dazu finden Sie hier. Leider ist der Audio-Mitschnitt unvollständig.

Einen Absatz möchte ich richtigstellen:

Axel Gronen zufolge bekommt bei einem Konflikt im Zweifelsfall, wenn der Verkäufer beispielsweise ein Guthaben hat, der Käufer Recht, da ja dann auf das PayPal-Konto des Verkäufers zugegriffen werden kann. Sei dort kein Guthaben vorhanden, bekomme im Zweifelsfall der Verkäufer Recht, weil PayPal sonst Schwierigkeiten hätte, an das Geld zu kommen.

Das habe ich so nicht gesagt, sondern nur berichtet, dass viele Kritiker diesen Verdacht hegen. Ich kenne viele Fälle, in denen PayPal den Käuferschutz gewährt hat, obwohl beim Verkäufer nichts zu holen war.


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aXel Gronen
Köln, 14.03.2009
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Axel Gronen August 2006

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© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 14.03.2009.
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