Gerichtsverfahren wegen Bericht über Massenabmahner

Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Kamen geht mal wieder juristisch gegen mich vor, um mir meine Berichterstattung über einen Massenabmahner zu verbieten.

Ende 2006 hatte mich RA Andreas Gerstel im Auftrag des Betrüger-Vereins "Ehrlich währt am längsten" abgemahnt, diesmal ist die Schmidt Wellness GmbH sein Mandant.

Letzte Woche erfuhr ich auf Mallorca, dass ich wegen meiner Berichte eine Abmahnung bekommen hatte. Ich weigerte mich aber, innerhalb einer Stunde die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bot stattdessen an, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Darauf bekam ich gar keine Antwort, stattdessen beantragte RA Gerstel für die Schmidt Wellness GmbH eine Einstweilige Verfügung gegen mich.

Normalerweise gehen solche Anträge auf Einstweilige Verfügungen durch, ohne dass der Antragsgegner eine Chance hat, seinen Standpunkt darzulegen - und so hatte RA Gerstel das auch hier beantragt. Zu meinem Glück beschloss das Landgericht Bochum aber, nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Diese mündliche Verhandlung findet am Montag, dem 17. November, ab 14:00h im Sitzungssaal C 148 des Landgerichts Bochum statt und ist öffentlich. Besucher betreten das Gebäude über den Eingang Viktoriastraße 14.

Ich möchte schon jetzt allen danken, die mich mit Informationen und Ratschlägen unterstützen bzw. unterstützt haben. Ohne die Leistung anderer schmälern zu wollen, möchte ich zwei Mitstreiter besonders hervorheben: Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel vom BVOH steht mir (nicht nur) in der Verhandlung zur Seite und Rechtsanwalt Rolf Becker hat heute einige Stunden seiner Zeit für Recherchen und wertvolle Tipps geopfert.


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aXel Gronen
Köln, 14.11.2008
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Axel Gronen August 2006

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 14.11.2008.
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