Falsche Gebühren-Berechnung bei eBay-Aktionen

Offenbar rechnet eBay die Gebühren während der Promotionaktionen öfter mal falsch ab.

So wurden beispielsweise am 14. Juni für Multi-Auktionen (also Auktionen mehrerer Artikel) die Gebühren normal berechnet, obwohl sie die Bedingungen für die Halbierung der Angebotsgebühren erfüllten. Der Powerseller-Service bestätigte die Vorfälle. eBay hat aber noch nicht entschieden, wie man damit umgeht: Entweder wird eBay nachträglich die Bedingungen ändern - oder eventuell sogar einen Weg suchen, die Betroffenen zu entschädigen.

Auch für die heutige Promotion-Aktion erreichen mich die ersten Meldungen über Abrechnungspannen: Da soll jeweils das erste Angebot korrekt ermäßigt, die weiteren aber dann zu normalen Preisen abgerechnet worden sein.

Update: Ich habe gerade mit eBay-Geschäftsführer Patrick Boos telefoniert. Die heutige Berechnung des zweiten und aller folgenden Angebote zu den "normalen" Gebühren ist ein Fehler, der korrigiert werden wird. Alle zu viel berechneten Gebühren werden erstattet.

Der Fehler steckte in der Programmierung: Nach den Bedingungen sollte jeder ermässigte Gebühren bekommen, der als privater Verkäufer zuletzt vor dem ersten Februar etwas angeboten hat. Wer nach dem ersten Februar etwas angeboten hat, erfüllt die Bedingungen für die Promotion-Aktion nicht. Streng genommen gilt das natürlich auch ab dem zweiten Angebot heute: Denn dann hatte man ja bereits ein Angebot nach dem Stichtag eingestellt. So war das allerdings nicht von eBay vorgesehen, ansonsten wäre die Werbung für die Promotion-Aktion auch irreführend.

Trotzdem mein Rat: Kontrollieren Sie alle eBay-Rechnungen sehr sorgfältig!

aXel Gronen
Köln, 21.06.2007
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006
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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 21.06.07.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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