Abmahnfalle: Rückgaberecht bei eBay

Das Landgericht Berlin hat in mindestens zwei Fällen entschieden, dass es nicht zulässig ist, bei eBay ein Rückgaberecht statt des Widerrufsrechtes zu vereinbaren. Den betroffenen eBay-Händlern wurde es bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro untersagt, “Verbrauchern [Waren] anzubieten oder zu verkaufen und dabei statt eines Widerrufsrechts nach § 355 BGB ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einzuräumen”.

Damit sind alle eBay-Händler akut abmahngefährdet, die statt eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht vorsehen. Zur Unterscheidung siehe auch meinen Artikel, in dem ich ebenfalls vom Rückgaberecht abrate.

aXel Gronen
Köln, 06.06.2007
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Axel Gronen August 2006
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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 06.06.07.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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