PayPals Käuferschutzrichtlinie ist unwirksam

Vielen PayPal-Zahlern ist gar nicht bewusst, dass der von PayPal und eBay beworbene Käuferschutz faktisch nichts wert ist: Der ist ja nicht einklagbar und eine reine "Kulanzleistung".

Erfahrungsgemäß gibt es vor allem dann Probleme mit dem Käuferschutz, wenn der Verkäufer sein PayPal-Konto bereits abgeräumt hat und bei ihm daher nichts mehr zu holen ist. Gerade bei Betrügern wird genau das eher die Regel, als die Ausnahme sein. Aber auch seriöse Verkäufer räumen natürlich ihr PayPal-Konto regelmäßig leer, um nicht Opfer einer oft nicht nachvollziehbaren Kontensperrung zu werden. Das größte Problem für Verkäufer: Sie müssten ihr Geld in England einklagen, was natürlich sehr aufwändig und teuer ist.

PayPal hat am 11. Januar umfangreiche Änderungen an der Käuferschutzrichtlinie vorgenommen. Diese Änderungen wurden aber nirgends dokumentiert, man kann also auch nicht sehen, was denn geändert wurde. Vor allem aber wurde kein PayPal-Kunde über diese Änderungen informiert, sie sind daher auch nicht wirksam: Man muss veränderten AGB widersprechen können, die können nicht einseitig und ohne Info bzw. Zustimmung des Vertragspartners wirksam verändert werden.

Bei PayPal hofft man einfach, dass die Kunden solche Manipulationen nicht bemerken. Vor ziemlich genau einem Jahr hat man diesen Trick schon einmal praktiziert, wie man hier im PayPal-Forum nachlesen kann.

Nun gibt es ein nettes juristisches Problem: Die "alte" und eigentlich noch wirksame Käuferschutzrichtlinie vom 12. Oktober 2006 ist bei PayPal.de nicht mehr aufrufbar...

Selbst aufmerksamen PayPal-Nutzern ist das entgangen, denn PayPal verschleiert die Änderungen sogar. In PayPals Nutzungsbedingungen sehen die Links noch immer so aus:

PayPal-Links

Dabei habe ich den Link zur Käuferschutzrichtlinie rot markiert. Sie sehen: Dort ist noch das Datum der vorletzten Änderung der Käuferschutzrichtlinie angegeben. Selbst aufmerksame Nutzer werden so wohl kaum auf die Idee kommen, darin nach aktuellen Änderungen zu suchen.

Insgesamt sind die Bedingungen und AGB PayPals einige hundert Seiten lang. Da ist dann diese AGB PayPals aus dem Screenshot oben schon eine ziemliche Unverschämtheit:

"Die folgenden Richtlinien (letztes Aktualisierungsdatum jeweils vermerkt) sind in Form von Verweisen in diesen Vertrag integriert, und sie stellen zusätzliche Nutzungsbedingungen in Verbindung mit bestimmten von uns angebotenen PayPal-Dienstleistungen dar. Zur Vermeidung von Zweifelsfällen ist jede dieser Richtlinien von Ihnen zum Zweck der Überprüfung des gesamten Vertrags durchzusehen."

Ich wage zu bezweifeln, dass auch nur einer der angeblich rund fünf Millionen deutschen PayPal-Kunden dieses Vertragswerk gelesen oder gar verstanden hat. Und ich bin auch ziemlich sicher, dass kaum ein PayPal-Mitarbeiter das je getan hat...

aXel Gronen
Köln, 08.03.2007
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006
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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 08.03.07.
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