Abmahnverein darf nicht mehr abmahnen

Das Landgericht Oldenburg hat es dem dubiosen Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" verboten, eBay-Händler abzumahnen.

Die Einstweilige Verfügung wurde dem Vereinspräsidenten Peter W. heute um 13:20h in seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg zugestellt.

Weitere Infos zu dieser Einstweiligen Verfügung gibt es hier, zur Verhaftung des Abmahnvereinspräsidenten W. hier.

Leider scheinen weder die Verhaftung von Peter W., noch die Einstweilige Verfügung irgendwelchen Eindruck auf den Verein zu machen: Der verschickt weiter seine Drohbriefe, mir sind Mails bekannt, die noch heute nach 16 Uhr verschickt wurden.

Hoffentlich beantragt die Staatsanwaltschaft Oldenburg Haftbefehle gegen den gesamten Vorstand und die Gehilfen des Vereins, sonst hat der Spuk nie ein Ende.

Mein Rat bleibt: Wenn Sie von dem Verein abgemahnt wurden, zahlen Sie nicht! Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung!

Wer schon eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte die mit anwaltlicher Hilfe anfechten und bereits gezahlte Gelder zurückfordern.

aXel Gronen
Köln, 18.12.2006
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006
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© 2006-2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 11.06.09.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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