eBay-Widerrufsfrist: Abmahnwelle gestartet

Das war zu befürchten: Wer bei eBay über ein Widerrufsrecht mit einer Frist von nur zwei Wochen belehrt, dem droht eine Abmahnung.

Gemäß einem Urteil des Kammergerichts Berlin reicht es nicht aus, bei eBay nur ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einzuräumen, die Frist muss mindestens einen Monat betragen.

Meine Befürchtung, nun werde eine Abmahnwelle einsetzen, hat sich leider bewahrheitet: Mir wurden die ersten Abmahnopfer aus Kassel und München gemeldet.

aXel Gronen
Eivissa, 03.09.2006
Axel Gronen August 2006
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© 2006 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 03.09.06.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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