Erläuterungen zum Shill-Bidding
Von "Shill-Bidding" oder "Pushen" wird gesprochen, wenn jemand auf eigene Angebote mitbietet oder mitbieten lässt, um einen höheren Preis zu erzielen. eBay hat jetzt in den USA die Regeln dafür näher erläutert und vor allem klargestellt, dass es auch als "Shill-Bidding" gilt, wenn jemand aus dem Umfeld des Verkäufers mitbietet: Solche Bieter haben möglicherweise Insider-Infos zum Artikel, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind.
Die amerikanische Policy zum Shill-Bidding ist damit derzeit deutlicher und umfasst mehr Regeln, als die deutsche Policy. Das wird und kann aber nicht so bleiben: Eigentlich wurden da keine neuen Regeln formuliert, sondern nur jetzt schon in der Praxis angewandte Regeln einmal fixiert.
Schon heute ist es bei eBay.com und auch bei eBay.de Praxis, Gebote von Mitbewohnern, Angestellten und Familienmitgliedern als Shill-Bidding zu betrachten und zu ahnden. Das ist gelegentlich nicht unproblematisch: Wenn jemand in einem Mietshaus mit vielen Parteien sitzt, hat er möglicherweise gar keine Kenntnis von den Geboten eines seiner Wohnungsnachbarn und riskiert trotzdem den Ausschluss vom eBay-Handel.
Ich kann allen Verkäufern nur dringend empfehlen, Shill-Bidding nicht als Kavaliersdelikt zu betrachten und das lieber sein zu lassen: Das ist einer der wenigen Punkte, wo eBay nur mittelbar im Umsatz geschädigt wird, aber trotzdem beim Durchsetzen des Verbots hart durchgreift. Die meisten mir bekannten existenzbedrohenden Account-Sperrungen erfolgten wegen (vermeintlichem) Shill-Bidding!
aXel Gronen
Köln, 19.07.2005
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