Problematisch: Umsatzsteuerhinweis

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen gewerbliche Angebote bei eBay einen Hinweis zur Umsatzsteuer enthalten. In § 1 Abs. 2 heißt es nämlich u.a.:

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Dienstleistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Abs. 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben:

1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten...

§ 1 Abs. 6 PAngV sieht vor, dass die Preisangaben eindeutig zuordbar und leicht erkennbar und deutlich lesbar und auch sonst gut wahrnehmbar zu machen sind.

Mit der Frage der richtigen Umsetzung der Preisangabenverordnung im Internethandel hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 12.08.2004, Az.: 5 U 187/03 beschäftigt.

Der Umsatzsteuerhinweis muss sich demnach in unmittelbarer Nähe des Preises befinden, da könnte dann z.B. stehen: "Der Preis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer". Alternativ wäre es möglich, dort einen sogenannten "sprechenden Link" zu Infos zur enthaltenen Umsatzsteuer zu machen.

Leider ist es aber bei eBay gar nicht möglich, diesen Hinweis oder einen Link in unmittelbarer Nähe zum Preis anzubringen: Den kann man als Verkäufer eben nur in den frei gestaltbaren Artikelbeschreibung einfügen - und dieser Teil ist bei Monitoren ohne besonders hohe Auflösung nur durch Scrollen zu erreichen.

Theoretisch sind also ALLE gewerblichen Angebote bei eBay nicht PAngV-konform und es drohen Abmahnungen. Ich habe deswegen mit den Rechtsanwälten Peter Goerke (Wettbewerbszentrale) und Rolf Becker (versandhandelsrecht.de) gesprochen: Die sehen das ähnlich.

In Deutschland ist es hauptsächlich die Wettbewerbszentrale, die gewerbliche eBay-Händler abmahnt, wenn deren Angebote gegen die Informationspflichten verstoßen. Rechtsanwalt Goerke erklärte mir dazu, die Wettbewerbszentrale werde wegen eines solchen Verstoßes nicht abmahnen - zumindest dann nicht, wenn keine weiteren Verstöße gegen die Informationspflichten vorliegen.

Ich habe eBay um eine Stellungnahme gebeten, ob eine Änderung geplant wäre, die es den gewerblichen Verkäufern möglich macht, den Umsatzsteuerhinweis unmittelbar beim Preis anzugeben. Dazu wurde mir erklärt, eBay kenne zwar das OLG-Urteil, sehe aber keinen Handlungsbedarf.

Fazit

Bei eBay ist es derzeit nicht möglich, den Umsatzsteuerhinweis korrekt beim Preis anzubringen. Abmahnungen deswegen wird es aber zumindest von der Wettbewerbszentrale nicht geben - womöglich aber von (nicht bei eBay handelnden) Internethändlern.

Derzeit wird es kein Abmahner nötig haben, auf die fehlende Nähe des Umsatzsteuerhinweises zum Preis abzustellen: Bei den meisten gewerblichen Anbietern fehlt der Hinweis ohnehin ganz, für Abmahner ein riesengroßes Betätigungsfeld.

Weitere Infos zu dem Urteil gibt es bei Internetrecht-Rostock.de.

Axel Gronen
25.11.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 25.11.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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